Das Schulrecht gehörte schon während meiner Nebentätigkeit (in meiner Referendarzeit) in einer Dortmunder Anwaltskanzlei zu meinen Schwerpunkten.
In den 1980er Jahren gab es noch Sonderschulen und das SAV – Sonderschlaufnameverfahren -, in denen ich zahlreiche betroffene Kinder bzw. deren Eltern begleitet und oftmals den von den Erziehungsberechtigten gewünschten Schulbesuch erstreiten konnte.
Die Umbenennung der Sonderschulen in Förderschulen brachte aus meiner Sicht nur einen Namens-, jedoch keinen Paradigmenwechsel.
Eine tatsächliche Erleichterung für den Schulbesuch brachte erst die in den 1990er Jahren erstrittene Kostenübernahme für einen Schulbegleiter (Integrationshelfer) durch den jeweiligen Sozialhilfeträger, die ich in mehrere Verfahren vor dem VG Arnsberg und dem OVG NRW in Münster wesentlich durchsetzen konnte.
Für die Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V. habe ich im November 2001 ein Gutachten zu der Frage der Verfassungswidrigkeit der Sonderschulen/ Förderschulen erstellt, mit der die Ausgliederung von Menschen mit Behinderungen aus dem gemeinsamen Unterricht in Frage gestellt wurde.
Zum Stand der Entwicklung finden Sie beim Inklusionsfachverband Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V. viele Hinweise.