Seit Anbeginn meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich mit nahezu allen Fragen des Beamtenrechts befasst.
Einen Schwerpunkt bildeten dabei die dienstlichen Beurteilungen und Beförderungsverfahren im Bereich der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalem.
Die von der Deutschen Telekom und der DB AG nach deren Privatisierung betriebenen Zurruhesetzungsverfahren führten ebenfalls zahlreiche Mandanten zu mir.
Daneben waren häufig Dienstunfälle und ihre Folgen (Schadenersatz, Schmerzensgeld, weitere dienstl. .Verwendung; Dienstunfähigkeit) für den betroffenen Beamten zu beurteilen und diese gegenüber dem Dienstherren oder Dritten) zu vertreten.
Disziplinarverfahren gegen Lehrer und Polizeibeamte waren und sind fast immer mit viel Feingefühl zu bearbeiten.
Gegenüber Lehrkräften häufen sich augenscheinlich die Vorwürfe sexuellen Missbrauchs (in mehreren Verfahren waren die Vorwürfe „aus der Luft“ gegriffen).
Bei Polizeibeamten scheint häufig der interne „Konkurrenzkampf“ oder ein uneinheitliches Vorgehen der Behördenleitung der tatsächliche Hintergrund für derartige Verfahren zu sein.
Ohne anwaltliche Begleitung wird der betroffene Beamte hier in der Regel chancenlos sein, seine Interessen sachgerecht vertreten und durchsetzen zu können.