Sterben und Vererben – für viele eine Tabuthema, jedoch (neben der Trauer) ein massives Problem, wenn die notwendigen Regelungen unterblieben sind!
Dabei kann das Testament als eigenhändiges Testament alle Regelungen enthalten, die auch ein notarielles Testament aufweist. Beide Testamente unterscheiden sich lediglich durch die amtliche (notarielle) Beurkundung.
Neben den zivilrechtlichen erbrechtlichen Regelungen sind die (erbschafts-) steuerlichen Auswirken schon bei der Testamentsgestaltung zu berücksichtigen.
Diese einschlägigen Regelungen sind verteilt und finden sich insbesondere im Einkommensteuerrecht, Körperschaftssteuerrecht sowie im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) .
Die Erbschaftssteuer wird nach drei Steuerklassen bemessen, die nichts mit den Steuerklassen des EStG gemein haben, sonder die Nähe zum Erblasser betreffen, § 15 ErbSchStG .
Die in § 16 ErbSchStG geregelten Freibeträge wurden im Jahre 2010 neu gefasst und betragen nunmehr:
Neben den erbrechtlichen und erbschaftssteuerrechtlichen Fragen gewinnen zunehmend Fragen der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung eine immer größere Bedeutung.
Die vielen Muster und Textbausteine, die im Internet zu finden sind, sind für eine erste Orientierung sicherlich geeignet. Sie ersetzen jedoch nicht die eingehende Befassung mit den medizinischen, rechtlichen und manchmal auch tatsächlichen Problemen und sollten ohne intensive Beratung nicht ungeprüft übernommen werden.